Vielleicht kennst Du das Problem. Eine typische kleine Laube hat oft nur 10 – 16 m². Das reicht schnell nicht mehr aus, um all deine Gartengeräte und Möbel unterzubringen. Der Bedarf an zusätzlichem Stauraum wächst, besonders für Dinge wie Rasenmäher und Fahrräder.
Viele Pächter fragen sich, ob sie einfach ein zweites Gartenhaus aufstellen dürfen. Die Antwort ist nicht ganz einfach, denn das Bundeskleingartengesetz gibt klare Vorgaben, die du beachten musst. Bevor du über den Anbau nachdenkst, ist es wichtig, diese Regeln zu kennen.
Mit einer Wandstärke von 40 mm und einer cleveren Planung kannst du deine vorhandenen Kleingärten optimal nutzen. Dein Ziel sollte es sein, mehr Platz zu gewinnen, während du die rechtlichen Vorgaben respektierst. Lass uns gemeinsam herausfinden, wie du dies umsetzen kannst!

🌱 Das Wichtigste zusammengefasst:
- Eine kleine Laube von 9 m² kann schnell zu wenig Stauraum bieten.
- Ein zweites Gartenhaus kann helfen, den Stauraum zu erweitern.
- Das Bundeskleingartengesetz legt wichtige Rahmenbedingungen fest.
- Eine Wandstärke von 40 mm ist für die Planung wichtig.
- Rechtliche Vorgaben müssen beachtet werden, um Probleme zu vermeiden.
Kleingartenhaus mit Fertighaus erweitern?
In einem kleinen Gartenhaus kann der Stauraum schnell zur Herausforderung werden. Die typischen 10 – 16 m² bieten oft nicht genug Platz für alles, was du für deinen Garten benötigst.
Ein wichtiger Aspekt ist die Unterscheidung zwischen einem Gerätehaus und einem Aufenthaltsraum. Ein Gerätehaus dient ausschließlich der Lagerung, während eine Laube auch als Rückzugsort gedacht ist.
Informiere dich auch über die spezifischen Regeln deines Vereins bezüglich Strom, Wasseranschluss und der maximalen Grundfläche. Oft ist eine Baugenehmigung nur dann erforderlich, wenn das neue Gebäude den Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes entspricht und nicht zum Wohnen genutzt wird.
„Eine durchdachte Planung kann dir helfen, die Herausforderungen im Kleingarten zu meistern.“
Das ist laut Bundeskleingartengesetz erlaubt
Die Vorschriften des Bundeskleingartengesetzes sind entscheidend, wenn du über den Anbau eines zusätzlichen Gartenhauses nachdenkst.
Gemäß §3 Abs. 2 ist eine Laube mit maximal 24 m² Grundfläche, inklusive überdachter Terrasse, zulässig. In Hamburg darf die Bauhöhe bis zu 3,60 m betragen, während in Niedersachsen sogar bis zu 4,20 m möglich sind.

Gartenhaus Schrebergarten: Legale Alternativen zum zweiten Gebäude
Anstatt ein zweites Gebäude zu errichten, gibt es legale Alternativen, die du in Betracht ziehen kannst. Ein Anbau an dein bestehendes Gartenhaus könnte die Lösung sein, die du suchst.
Ein solcher Anbau kann als Gerätehaus fungieren und die 24 m² Grundfläche nicht überschreiten. Ein zusätzliches Gartenhaus von 2 × 2 m ist in vielen Regionen genehmigungsfrei und eine clevere Möglichkeit, zusätzlichen Stauraum zu schaffen.
Hier sind einige Vorteile, die du beachten solltest:
- Die maximale Höhe muss eingehalten werden, um den Anforderungen des Bundeskleingartengesetzes zu entsprechen.
- Die Kombination von Hauptgartenhaus und kleinem extra Gartenhaus kann den Platz effizient nutzen.
- Durch diese Maßnahmen benötigst du keine zusätzliche Baugenehmigung.
Praktische Umsetzung: Planung, Materialien und Tipps
Bei der Auswahl deiner Gartenhäuser solltest du auf eine Wandstärke von 40 mm achten. Diese sorgt für die nötige Stabilität, besonders bei intensiver Nutzung in deinem Kleingarten.
Dein Vorstand im Verein kann dir genau sagen, welche Regeln für deine Parzelle gelten. Dies umfasst auch die maximal zulässige Grundfläche und die Höhe des neuen Gebäudes.
Berücksichtige dabei die Abstände zu den Nachbargärten gemäß dem Bundeskleingartengesetz. So kannst du sicherstellen, dass alle Baumaßnahmen den lokalen Vorschriften entsprechen.
Fazit
Ein gut geplanter Garten kann dir nicht nur Stauraum, sondern auch einen Rückzugsort bieten. In den meisten Fällen ist ein zweites Gebäude nicht zulässig. Daher ist ein Anbau an die bestehende Laube die beste legale Alternative.
Das Bundeskleingartengesetz bietet mit der 24 m² Regelung ausreichend Spielraum. So kannst du durch geschickte Planung mehr Stauraum schaffen. Achte bei der Auswahl deines Gartenhauses auf eine solide Wandstärke von 40 mm. Diese sorgt für eine langlebige und stabile Konstruktion.
Sprich immer zuerst mit dem Vorstand deines Vereins. So stellst du sicher, dass deine Pläne den lokalen Satzungen und Regeln entsprechen. Mit der richtigen Herangehensweise verwandelst du deinen Garten in einen funktionalen und gemütlichen Rückzugsort, der alle rechtlichen Anforderungen erfüllt.
